WALD·WEGE
Über uns Destinationen Leistungen Kontakt
Reise planen
Über uns Destinationen Leistungen Kontakt Reise planen
Startseite → AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 | WALDWEGE GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der WALDWEGE GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „WALDWEGE", „wir" oder „uns") gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen WALDWEGE und dem Kunden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") geschlossen werden. Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 245871 B. Geschäftsführerin: Elena Berger.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von WALDWEGE ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich auf Unterschiede hingewiesen wird.

WALDWEGE ist als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB tätig und erbringt Pauschalreiseleistungen gemäß den §§ 651a ff. BGB sowie individuell zusammengestellte Reiseleistungen. Die vorliegenden AGB gelten ergänzend neben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a – 651y BGB und der EU-Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess

2.1 Die Buchung einer Reise bei WALDWEGE erfolgt durch Abgabe einer verbindlichen Buchungsanfrage durch den Kunden in schriftlicher Form (per E-Mail, Brief oder über das Online-Kontaktformular). Mit der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.

2.2 Nach Eingang der Buchungsanfrage erstellt WALDWEGE ein individuelles Reiseangebot (nachfolgend „Angebot"), das die konkrete Leistungsbeschreibung, den Reisezeitraum, den Gesamtpreis und alle wesentlichen Reiseleistungen enthält. Das Angebot wird dem Kunden in Textform (per E-Mail) übermittelt.

2.3 Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot von WALDWEGE innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich annimmt und WALDWEGE die Annahme bestätigt. Die Annahmefrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, sieben Werktage ab Übersendung des Angebots. Nach Ablauf der Annahmefrist erlischt das Angebot automatisch.

2.4 WALDWEGE ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschten Reiseleistungen zum angefragten Zeitraum nicht verfügbar sind, die Anfrage unvollständig ist oder die Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

2.5 Buchungen, die im Namen mehrerer Reiseteilnehmer erfolgen, werden von der buchenden Person als Vertreter aller Mitreisenden abgegeben. Die buchende Person haftet für die Reisepreisverbindlichkeiten aller angemeldeten Mitreisenden als Gesamtschuldner.

2.6 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt) und der ausdrücklichen Bestätigung durch WALDWEGE. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirksamkeit.

§ 3 Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Reisepreis ergibt sich aus dem individuellen Angebot von WALDWEGE. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro (EUR) einschließlich aller für die beschriebenen Leistungen anfallenden Steuern und Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.2 Im Reisepreis enthaltene Leistungen sind detailliert im jeweiligen Angebot aufgeführt. Nicht im Preis enthaltene Leistungen, insbesondere internationale An- und Abreise (soweit nicht separat gebucht), persönliche Ausgaben, Trinkgelder und freiwillige Versicherungen, sind im Angebot gesondert ausgewiesen.

3.3 Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 500,00 EUR, innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis unmittelbar bei Vertragsschluss fällig.

3.4 Zahlungen sind per Überweisung auf das im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto oder per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express — Kreditkartengebühren können anfallen) zu leisten. Barzahlungen sind nach vorheriger Absprache in den Geschäftsräumen von WALDWEGE möglich.

3.5 WALDWEGE ist berechtigt, nach Vertragsschluss Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweislich folgende Faktoren erhöhen: Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), Steuern und Abgaben für bestimmte Reiseleistungen (wie Kurtaxen, Eintrittsgelder, Hafengebühren) oder Wechselkurse. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn WALDWEGE den Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn in Textform hierüber unterrichtet und die Berechnung der Preiserhöhung transparent darlegt.

3.6 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen, sofern WALDWEGE in der Lage ist, eine solche anzubieten. WALDWEGE teilt dem Reisenden in seiner Mitteilung über die Preiserhöhung gleichzeitig mit, ob er eine solche Ersatzreise anbieten kann.

3.7 Ist der Reisende mit der Zahlung des Reisepreises oder einer Teilzahlung in Verzug, ist WALDWEGE berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Stornogebühren gemäß § 5 geltend zu machen.

§ 4 Reiseleistungen und Leistungserbringung

4.1 WALDWEGE ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen zu erbringen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Reiseangebot. Allgemeine Beschreibungen auf der Website oder in Marketingmaterialien sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

4.2 WALDWEGE arbeitet mit einem sorgfältig ausgewählten Netzwerk von Leistungsträgern (Hotels, Transportanbieter, Reiseführer etc.) zusammen. Alle Leistungsträger wurden von WALDWEGE persönlich geprüft und entsprechen den von WALDWEGE gesetzten Qualitätsstandards. WALDWEGE haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

4.3 WALDWEGE behält sich das Recht vor, einzelne Leistungsträger durch gleichwertige oder bessere Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die vertraglich vereinbarte Gesamtqualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen werden dem Reisenden so früh wie möglich mitgeteilt.

4.4 Die Reiseleistungen werden unter den für den jeweiligen Reisezeitraum typischen Wetter- und Umweltbedingungen erbracht. Beeinträchtigungen durch extreme Wetterverhältnisse, Naturereignisse oder andere höhere Gewalt-Situationen begründen keine Mängel im Sinne des Reisevertragsrechts.

4.5 Soweit WALDWEGE individuelle Reisebegleitung anbietet, umfasst diese Leistung die Unterstützung und Koordination vor Ort gemäß der im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Die Reisebegleitung ist kein Bewachungsservice; der Reisende ist für seine persönliche Sicherheit und sein Gepäck eigenverantwortlich.

4.6 Gastronomische Leistungen, insbesondere Mahlzeiten in Restaurants oder Gaststätten, werden nach Verfügbarkeit und Reservierungsmöglichkeit erbracht. WALDWEGE bemüht sich, besondere Ernährungsanforderungen (Vegetarismus, Veganismus, Allergien) zu berücksichtigen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die vollständige Erfüllung solcher Anforderungen in allen Gastronomiebetrieben.

§ 5 Rücktritt durch den Reisenden und Stornogebühren

5.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (E-Mail genügt) und ist an WALDWEGE zu richten. Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei WALDWEGE.

5.2 Im Falle des Rücktritts durch den Reisenden kann WALDWEGE eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts im Verhältnis zum vereinbarten Reisebeginn wie folgt:

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Gesamtreisepreises, mindestens 250,00 EUR
  • 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Gesamtreisepreises
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Gesamtreisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtreisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtreisepreises
  • 6 Tage bis zum Reisetag: 85 % des Gesamtreisepreises
  • Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung: 90 % des Gesamtreisepreises

5.3 Dem Reisenden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass WALDWEGE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Leistung einer angemessenen Entschädigung in Höhe des nachgewiesenen Schadens verpflichtet.

5.4 WALDWEGE kann gegebenenfalls höhere pauschale Entschädigungen geltend machen, wenn WALDWEGE nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die pauschalen Beträge entstanden sind. In diesem Fall muss WALDWEGE die höhere Entschädigung konkret beziffern und nachweisen.

5.5 Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. WALDWEGE kann auf Anfrage Informationen zu Versicherungsmöglichkeiten bereitstellen, ist jedoch nicht verpflichtet, Versicherungsleistungen zu vermitteln.

5.6 Der Reisende hat das Recht, vor Reisebeginn eine andere Person in den Reisevertrag eintreten zu lassen, wenn die einzusetzende Person alle Reisebedingungen erfüllt. WALDWEGE muss dem Eintritt zustimmen; die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der ursprüngliche Reisende und die eintretende Person haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis. WALDWEGE kann für den Personenwechsel anfallende Aufwendungen in tatsächlicher Höhe berechnen, maximal jedoch 150,00 EUR.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch WALDWEGE

6.1 WALDWEGE kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die im Angebot als Bedingung für die Durchführung der Reise genannt wurde, nicht erreicht wurde. WALDWEGE teilt dem Reisenden in diesem Fall den Rücktritt unverzüglich, spätestens jedoch zu den folgenden Zeitpunkten mit: bei Reisen bis zu 6 Tagen: spätestens 20 Tage vor Reisebeginn; bei Reisen von 7 bis 29 Tagen: spätestens 21 Tage vor Reisebeginn; bei Reisen von 30 Tagen oder mehr: spätestens 28 Tage vor Reisebeginn. Im Falle des Rücktritts gemäß diesem Absatz wird der gezahlte Reisepreis unverzüglich und vollständig zurückerstattet.

6.2 WALDWEGE kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn WALDWEGE aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert wird. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis unverzüglich und vollständig zurückerstattet. Über die gesetzliche Erstattungspflicht hinausgehende Entschädigungsansprüche des Reisenden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.3 WALDWEGE kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Reiseleistungen beharrlich stört, oder wenn er sich gegenüber anderen Reiseteilnehmern, lokalen Leistungsträgern oder WALDWEGE-Mitarbeitern in einer Weise verhält, die mit dem vertragsgemäßen Ablauf der Reise unvereinbar ist. In diesem Fall behält WALDWEGE den Anspruch auf den Reisepreis; es werden jedoch die durch die Kündigung ersparten Aufwendungen sowie ggf. durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erzielte Vorteile angerechnet.

6.4 Wenn WALDWEGE vor Reisebeginn erhebliche Änderungen an wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen vornimmt, wird der Reisende hierüber unverzüglich und in Textform informiert. Der Reisende hat dann das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Änderungen anzunehmen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Reisende die Änderungen nicht an und tritt er vom Vertrag zurück, wird der gezahlte Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

§ 7 Mängel und Gewährleistung

7.1 Die Reise ist frei von Mängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Reise frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Reisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Reise erwarten kann.

7.2 Liegt ein erheblicher Mangel vor, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. WALDWEGE ist berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. WALDWEGE kann auch Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird.

7.3 Mängel sind unverzüglich dem Reiseleiter oder dem WALDWEGE-Notfallservice zu melden, damit WALDWEGE die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, kann hierdurch ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises entfallen oder gemindert werden. Der Reiseleiter oder der WALDWEGE-Notfallservice nimmt Mängelanzeigen entgegen und leitet diese an WALDWEGE weiter.

7.4 Für den Fall, dass WALDWEGE nicht in der Lage ist, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, und der Mangel erheblich ist, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Eine vorherige Setzung einer Abhilfefrist ist nicht erforderlich, wenn WALDWEGE die Abhilfe verweigert oder wenn die unverzügliche Kündigung aus einem besonderen Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung kann WALDWEGE eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen, die für den Reisenden nicht wertlos sind.

7.5 Ansprüche wegen Mängeln der Reise sind durch den Reisenden innerhalb von zwei Jahren ab dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei WALDWEGE schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

§ 8 Haftung von WALDWEGE

8.1 WALDWEGE haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. WALDWEGE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen unter Nennung des Leistungsträgers ausgewiesen sind.

8.2 Im Falle von Sachschäden beschränkt sich die Haftung von WALDWEGE auf das Dreifache des Reisepreises, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3 WALDWEGE haftet für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang wie für eigene Pflichtverletzungen. Soweit die Reiseleistungen von Dritten (Leistungsträgern) erbracht werden, haftet WALDWEGE für deren Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

8.4 WALDWEGE haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (Force Majeure) verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle von WALDWEGE liegen.

8.5 Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisenden wegen Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Unmöglichkeit der Leistung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, nicht jedoch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

§ 9 Reiseunterlagen und Informationspflichten

9.1 WALDWEGE stellt dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn, spätestens sieben Tage vor Antritt der Reise, die notwendigen Reiseunterlagen zur Verfügung. Diese umfassen, soweit zutreffend: detaillierte Reisebeschreibung, Bestätigungen für Unterkünfte und Transportleistungen, Eintrittskarten und Reservierungsbestätigungen, Notfallkontaktnummern sowie alle sonstigen für die Durchführung der Reise relevanten Informationen.

9.2 Der Reisende ist verpflichtet, WALDWEGE alle für die Reisedurchführung relevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, besondere Bedürfnisse, Ernährungsanforderungen und sonstige für die Reiseplanung relevante persönliche Umstände. WALDWEGE trägt keine Haftung für Beeinträchtigungen, die auf nicht mitgeteilte Umstände zurückzuführen sind.

9.3 Der Reisende ist eigenverantwortlich dafür, alle erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, ggf. Visa) rechtzeitig zu beschaffen und deren Gültigkeit sicherzustellen. WALDWEGE informiert über allgemeine Ein- und Ausreisebestimmungen, übernimmt jedoch keine Haftung für individuelle Versagungen von Ein- oder Ausreiseerlaubnissen.

§ 10 Pflichten des Reisenden

10.1 Der Reisende verpflichtet sich, den vereinbarten Reisepreis fristgerecht zu zahlen und alle notwendigen Reisedokumente (Reisepass, ggf. Visum, Impfnachweise) rechtzeitig zu beschaffen. Bei Nichtvorliegen der erforderlichen Dokumente besteht kein Rücktrittsrecht auf Kosten von WALDWEGE.

10.2 Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseleistungen pfleglich zu behandeln und sich gegenüber Leistungsträgern, WALDWEGE-Mitarbeitern, Reiseleitern und anderen Reiseteilnehmern respektvoll und kooperativ zu verhalten. Beschädigungen von Eigentum der Leistungsträger gehen zu Lasten des verursachenden Reisenden.

10.3 Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Reiseleistungen, insbesondere Wanderungen, Bergtouren, Wassersport und ähnliche Aktivitäten mit physischen Anforderungen und Risiken verbunden sind. Der Reisende versichert, dass er über die erforderliche körperliche und gesundheitliche Eignung für die gebuchten Aktivitäten verfügt. WALDWEGE ist nicht verpflichtet, die körperliche Eignung des Reisenden zu überprüfen; empfehlenswert ist jedoch eine ärztliche Beratung vor Antritt anspruchsvoller Reisen.

10.4 Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der geltenden Reisebedingungen des jeweiligen Landes und der lokalen Gegebenheiten Natur und Umwelt zu schonen. Dies umfasst insbesondere die Befolgung von Verhaltensregeln in Schutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten.

10.5 Im Falle von Stornierungen oder Änderungswünschen ist der Reisende verpflichtet, WALDWEGE unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Telefonische Mitteilungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

§ 11 Reiseversicherungen

11.1 WALDWEGE empfiehlt dem Reisenden dringend, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens folgende Risiken abdeckt: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisekrankenversicherung mit Notfalltransport, Gepäckversicherung und ggf. Reisehaftpflichtversicherung.

11.2 WALDWEGE ist nicht Anbieter von Versicherungsleistungen und hat keine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung im Sinne des VVG und GewO. Informationen über Versicherungsmöglichkeiten werden ausschließlich als unverbindliche Empfehlung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität erteilt. Die Überprüfung der Versicherungsbedingungen und der Entschluss zum Abschluss einer Versicherung liegen ausschließlich beim Reisenden.

11.3 WALDWEGE haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Fehlen eines ausreichenden Versicherungsschutzes des Reisenden ergeben, sofern WALDWEGE den Reisenden auf die Empfehlung zum Abschluss einer Versicherung hingewiesen hat.

§ 12 Reisepass, Visa und Einreisebestimmungen

12.1 WALDWEGE informiert den Reisenden über allgemeine Reisepass-, Visa- und Einreisebestimmungen für das Reiseland. Diese Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Information geltenden Bestimmungen erteilt, sind jedoch unverbindlich und können sich ändern.

12.2 Der Reisende ist eigenverantwortlich dafür, sich über die für ihn individuell geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner Staatsangehörigkeit und seines Aufenthaltsstatus, vollständig zu informieren und die erforderlichen Dokumente rechtzeitig zu beschaffen.

12.3 Kann der Reisende die Reise aufgrund fehlender, abgelaufener oder ungültiger Reisedokumente nicht antreten, liegt dies in der Risikosphäre des Reisenden. In diesem Fall gelten die Stornogebühren gemäß § 5 dieser AGB.

§ 13 Sonderleistungen und individuelle Vereinbarungen

13.1 Sonderleistungen, die über das Standardangebot hinausgehen oder die nachträglich in den Reisevertrag aufgenommen werden, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einem Aufpreis angeboten werden. Sonderleistungen umfassen insbesondere: exklusive Zugänge zu gesperrten Bereichen oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten, Sonderveranstaltungen, Premium-Upgrades bei Unterkünften oder Transfers sowie maßgeschneiderte Aktivitätsprogramme.

13.2 Mündliche Zusagen zu Sonderleistungen sind für WALDWEGE nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Reisende ist angehalten, mündliche Zusagen durch schriftliche Bestätigung zu verifizieren.

13.3 Die Verfügbarkeit von Sonderleistungen kann von externen Faktoren abhängen und kann nicht in jedem Fall garantiert werden. Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Sonderleistung verpflichtet sich WALDWEGE, nach zumutbaren Alternativen zu suchen. Kann keine angemessene Alternative gefunden werden und macht die Sonderleistung einen wesentlichen Teil des Reisepreises aus, hat der Reisende das Recht auf anteilige Preisminderung.

§ 14 Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

14.1 WALDWEGE verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Tourismus und nachhaltigen Reisepraktiken. Dies umfasst den bevorzugten Einsatz lokaler Leistungsträger, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften in Schutzgebieten und die Sensibilisierung der Reisenden für nachhaltiges Reiseverhalten.

14.2 Der Reisende erklärt sich bereit, die von WALDWEGE und den lokalen Behörden festgelegten Verhaltensregeln zum Schutz der natürlichen Umgebung einzuhalten. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße können zu einer Kündigung des Reisevertrages gemäß § 6 Abs. 3 dieser AGB führen.

14.3 WALDWEGE nimmt am Deutschen Nachhaltigkeitstourismuslabel teil und verpflichtet sich, die CO2-Emissionen seiner Reiseprogramme durch zertifizierte Klimaschutzprojekte auszugleichen. Details hierzu sind auf Anfrage erhältlich.

§ 15 Datenschutz bei Reiseleistungen

15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Reisenden durch WALDWEGE erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von WALDWEGE enthalten, die unter privacy-policy.html abrufbar ist.

15.2 Zur Durchführung der Reiseleistungen ist WALDWEGE berechtigt, personenbezogene Daten der Reisenden an die für die Leistungserbringung notwendigen Drittanbieter (Leistungsträger) weiterzugeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Reisende erklärt sich mit dieser Weitergabe durch Abschluss des Reisevertrages einverstanden.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen WALDWEGE und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Normen des internationalen Privatrechts, sofern dem keine zwingenden Vorschriften des Landes entgegenstehen, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

16.2 Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union kann auch der Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers zuständig sein.

16.3 WALDWEGE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unbeschadet dessen hat der Reisende die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu nutzen, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugänglich ist.

§ 17 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke in diesen AGB.

17.2 Diese AGB, zusammen mit dem individuellen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen WALDWEGE und dem Reisenden dar und ersetzen alle vorangehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Darstellungen oder Zusagen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

17.3 WALDWEGE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website von WALDWEGE veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für bereits bestehende Reiseverträge gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft war, es sei denn, gesetzliche Änderungen erfordern eine Anpassung.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Diese AGB treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen der AGB von WALDWEGE GmbH.

18.2 Für Buchungen, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB vorgenommen wurden, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Fassung, soweit gesetzliche Vorschriften nicht anderes verlangen.

18.3 Bei Fragen zu diesen AGB oder zu spezifischen Vertragsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

WALDWEGE GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 2758 9340

18.4 WALDWEGE ist Mitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV) e.V. und unterliegt dessen Verhaltenskodex für Reiseveranstalter. WALDWEGE ist ferner beim Deutschen Tourismusverband (DTV) registriert und als Premiumanbieter von Deutschlandreisen anerkannt und von der Regierung genehmigt. Beschwerden können auch an den DRV gerichtet werden: Deutscher Reiseverband e.V., Schicklerstraße 5-7, 10179 Berlin.

WALD·WEGE

Wir gestalten Reiseerlebnisse, die Deutschland in seiner ganzen Tiefe offenbaren.

Navigation
  • Startseite
  • Über uns
  • Destinationen
  • Leistungen
  • Kontakt
Rechtliches
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB
Kontakt
E-Mail [email protected]
Telefon +49 30 2758 9340

© 2025 WALDWEGE GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutz Cookies Nutzungsbedingungen AGB